Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 – was ist darunter zu verstehen?
Unter PSD2 versteht man die sogenannte „Payment Services Directive 2“ der EU – zu Deutsch: Zweite Zahlungsdiensterichtlinie. Diese Richtlinie verfolgt folgende Ziele:
- die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen,
- den Verbraucherschutz zu stärken,
- Innovationen zu fördern und
- den Wettbewerb im Markt zu steigern.
Einer der zentralen Punkte der PSD2: die „starke“ Kunden-Authentifizierung
Unter SCA versteht man die „Strong Customer Authentication“. Sie ist ein Teil neuer Gesetzte, die europaweit in Kraft getreten sind. Deren Ziel ist es, die Online-Bezahlung durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung sicherer zu machen.
Bei der „starken“ Authentifizierung muss die Bestätigung (oder Ablehnung) einer Zahlung mit Hilfe mindestens zweier Eingabeelemente erfolgen. Diese Elemente müssen aus mindestens zwei der drei Kategorien „Wissen“ (etwas, worüber einzig der Nutzer Kenntnis hat), „Besitz“ (etwas, worüber einzig der Nutzer verfügt) und „Inhärenz“ (etwas, das als biometrische Eigenschaft einzig dem Nutzer zuzuordnen ist) stammen.
Wissen – Besitz – Inhärenz
Sichere elektronische Zahlungen, wie sieht das aus? Kunden werden bei Zahlungen aufgefordert zwei oder mehr der nachstehenden Elemente anzugeben, um eine Online-Zahlung zu legitimieren:
Wissen
Etwas, das nur der Nutzer weiß: z. B. ein Passwort oder einen PIN-Code
Besitz
Etwas, das nur der Nutzer besitzt: z. B. ein Smartphone, einen Token und
Inhärenz
Etwas, das dem Nutzer eigen ist: z. B. ein biometrisches Merkmal wie ein Fingerabdruck
S-ID-Check und Mein-Transakt
Mit der PSD2 sind neue Sicherheitsmaßnahmen in Kraft getreten, um Onlinezahlungen noch sicherer zu machen. Aktualisieren Sie Ihre S-ID-Check App und Mein-Transakt – um wie gewohnt sicher zahlen zu können.
Sie sind noch nicht registriert? Dann registrieren Sie sich schnell für den S-ID-Check oder Mein-Transakt!
www.s-id-check.de
www.mein-transakt.de
Änderungen beim Online-Shopping
Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Regularien der PSD2 in Kraft getreten. Bis Ende März 2021 wird ein Stufenmodell verfolgt welches besagt, dass ab dem 15. Januar 2021 Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden müssen. Ab 15. Februar greift die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden. Das bedeutet, Sie müssen bei Händlern, die an dem Verfahren teilnehmen, Online-Zahlung mittels der „Zwei -Faktor-Authentifizierung“ legitimieren, sofern keine der gesetzlich zulässigen Ausnahmen angewandt werden kann.