Hinweisgebersystem der PLUSCARD

Herzlich willkommen beim Hinweisgebersystem der PLUSCARD

Der Erfolg von PLUSCARD hängt maßgeblich vom Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit ab. Dieses Vertrauen basiert auf der Einhaltung der jeweils einschlägigen gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und internen Vorgaben.

Verstöße gegen diese Vorgaben, Gesetze und Richtlinien können nicht nur dem Unternehmen, sondern auch seinen Mitarbeitern und Geschäftskunden schwere Schäden zufügen.

Aus diesem Grund ist ein faires und regelkonformes Hinweisgebersystem ein wichtiges Instrument, um derartige Verstöße zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden.

Hier finden Sie wichtige Tipps, wenn Sie uns einen Verstoß melden wollen.

FAQ

Was melde ich über das Hinweisgebersystem?

Über das Hinweisgebersystem der PLUSCARD können Sie vermutete Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische oder interne Anforderungen durch PLUSCARD oder einen ihrer Mitarbeiter melden.  

Wofür ist die Meldeseite nicht gedacht?

Beschwerden, Fragen oder Anregungen zu unseren Servicedienstleistungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an unseren 24-Stunden-Kartenservice unter folgender Telefonnummer: 0681 9376-4599.

Wie kann ich ein Fehlverhalten von PLUSCARD oder einem Mitarbeiter von PLUSCARD melden?

Sie haben die Möglichkeit, sich an unsere eigens eingerichtete, unparteiische Meldestelle zu wenden unter folgenden Kontaktdaten:

Tel. 0681 9376-4900
whistle@pluscard.de
oder persönlich am Hauptsitz der PLUSCARD Service-Gesellschaft für Kreditkartenprocessing mbH in der Martin-Luther-Straße 12, 66111 Saarbrücken. Beachten Sie bitte, dass hierfür eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Meldung über unser Hinweisgeberportal https://pluscard.hinweisgeberportal.de/ einzureichen. Auf diesem Weg sind auch anonyme Meldungen möglich.

Was sollte Ihre Meldung beinhalten?

Damit wir Ihre Meldung angemessen bearbeiten oder untersuchen können, bitten wir Sie, den Hinweis unter Beachtung der 5 W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?) so konkret wie möglich zu beschreiben. 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Meldung, dass diese auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden kann.

Was passiert, nachdem ich etwas gemeldet habe?

Ihre Meldung geht bei der hierfür eigens eingerichteten Stelle ein, die Sie über den Eingang und über das weitere Vorgehen unterrichten wird. Ihre Angaben werden selbstverständlich in jedem Fall streng vertraulich behandelt und wir berücksichtigen gewissenhaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten.